Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (ugs. Whistleblower-Gesetz) gilt für alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Dieses dient zum Schutz hinweisgebender Personen und der Umsetzung der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie.

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Kontakt

Jochen Hock
Hauptstraße 11
Telefon 07733 502-204

Umsetzung

Die Stadtverwaltung Engen bietet die Hinweisgebersystemlösung in Zusammenarbeit mit "iuscomm Rechtsanwälte", welche auch die elektronische Plattform für den Betrieb zur Verfügung stellt,  für die Stadtverwaltung Engen an.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist die Verbesserung des Schutzes hinweisgebender Personen, sog. Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers, zudem werden einheitliche Standards für die Meldung von Rechtsverstößen geschaffen.

Ablauf

Informationen für Hinweisgeber (Beschäftigte) (PDF, 823 KB)