Lärmaktionsplan
Die Planungen sind in einem Lärmaktionsplan konkretisiert.
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Beschluss des Gemeinderats
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Engen hat dem Planentwurf in seiner Sitzung vom 23. Juli 2019 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag in der Zeit vom 8. August 2019 bis einschließlich 13. September 2019 im Rathaus der Stadt Engen, Bauamt, Marktplatz 2 öffentlich aus. Jedermann konnte die Unterlagen während der Dauer der Auslegung und der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung bis 13. September 2019. Die Unterlagen konnten bis zu diesem Datum auf dieser Internetseite eingesehen werden.