Kommunale Wärmeplanung

Insgesamt 6 Gemeinden haben sich zum Konvoi „Oberer Hegau“ zusammengeschlossen.

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Kontakt

Michaela Schramm
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Kommunale Wärmeplanung in Engen

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Diesem entgegenzuwirken ist ein entsprechender Klimaschutz unerlässlich. Deshalb hat die Landesregierung Baden-Württemberg entsprechende Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040 formuliert. Bis zum Jahr 2040 möchte das Land Klimaneutralität erreicht haben. Um dieses Klimaziel zu erreichen, bedarf es u.a. eines langfristigen Umbaus der Wärmeversorgung in ganz Baden-Württemberg, denn der Wärmesektor ist für 50 % der CO2-Emissionen verantwortlich.

Damit die Wärmewende gelingen kann, braucht es eine Strategie für den Umbau der Wärmeversorgung im Land. Mit der Wärmeplanung steht den Kommunen ein Instrument zur Verfügung, eine geeignete Strategie zu entwickeln. Der kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage für einen klimaneutralen Gebäudesektor. Jede Kommune entwickelt in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro ihren eigenen Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

Die kommunale Wärmeplanung im Allgemeinen umfasst folgende Punkte:

1. Bestandsanalyse zum Wärmebedarf in der Kommune:
Erfassen aller Informationen im gesamten Gemeindegebiet zum Gebäudebestand (Alter und Typ), Wärmeverbrauch und Treibhausgasemissionen und zur bestehenden Infrastruktur der Wärmeversorgung.

2. Potenzialanalyse:
Ermittlung des Potenzials zur Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand (Reduktion Energieverbrauch) und zur klimaneutralen Wärmeversorgung durch Nutzung von erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK.

3. Entwicklung eines Szenarios:
Aufstellung eines Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 mit Zwischenziel 2030

4. Kommunale Wärmewendestrategie:
Entwicklung einer Strategie und Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs mit lokal umsetzbaren Lösungen, Prioritäten und einem Zeitplan wie der Umbau der Wärmeversorgung vor Ort gelingen kann.

Aktueller Stand der Wärmeplanung in Engen

Der Gemeinderat der Stadt Engen hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Erstellung einer Wärmeplanung in Kooperation mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Aach und Mühlhausen-Ehingen), den Gemeinden Volkertshausen und Hilzingen und der Stadt Tengen beschlossen. Die 6 Gemeinden haben sich zum Konvoi „Oberer Hegau“ zusammengeschlossen.

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Nach Eingang des Zuschussbescheids konnte im Herbst 2022 die Firma endura Kommunal  mit der Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmplanung für den Konvoi „Oberer Hegau“ beauftragt werden.

Mitte Oktober 2022 fand die Kick-Off-Veranstaltung im Beisein der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden statt. Dieser Termin war der offizielle Startschuss für den Einstieg in die Projektarbeit.

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Ende 2022 begann das Projekt mit der Planungsphase. In diesem Zusammenhang wurden von Energieunternehmen, Netzbetreibern, Gewerbe- und Industriebetrieben Daten erhoben und im Anschluss ausgewertet. Ende 2023 und im ersten Quartal 2024 wurden im Rahmen der Konzeptphase die Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt. Unter Einbeziehung bestimmter Indikatoren wurden Prüfgebiete (Eignungsgebiete) für Wärmenetze skizziert und Maßnahmen formuliert, wie die Wärmeversorgung in Engen und Ortsteilen zukünftig klimaneutral werden kann. Derzeit befinden wir uns in der letzten Phase des Projekts. Das Fachgutachten zur Wärmeplanung wird aktuell von endura kommunal fertiggestellt.

Der aktuelle Planungsstand der kommunalen Wärmeplanung in Engen wurde am 14.05.2024 im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorgestellt.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW die Öffentlichkeit zu beteiligen. Daher können die aktuellen Ergebnisse zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung in Engen vom 29.05.2024 – 01.07.2024 hier eingesehen werden.

Präsentation Ergebnisse

Wärmeplanung Stand 14.05.2024 (PDF, 3,4 MB)

Fragen zum Gebäudeenergiegesetz und zur Wärmeplanung

  • Zum 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes in Kraft getreten. Bei einem Heizungstausch (und Neubauten unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. in Baulücken) dürfen künftig (bei Gemeinden unter 100 Tsd. Einwohnenden ab dem 01.07.2028) nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf mindestens 65% erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme basieren.
  • Ein vorzeitiges „Scharfschalten“ vor dem 01.07.2028 dieser 65%-EE-Regelung aus dem Gebäudeenergiegesetz kann nur auf Grundlage eines zusätzlichen Beschlusses zur konkreten Ausweisung von Gebieten für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen erfolgen. Damit hat die Einordnung eines Gebietes z.B. als Wärmenetz-Eignungsgebiet im kommunalen Wärmeplan keine unmittelbaren Auswirkungen auf Hausbesitzende.
  • Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle, strategische Fachplanung und dient als Informationsquelle. Der Beschluss im Gemeinderat hat keine unmittelbare Außenwirkung und keine direkte rechtliche Bindungswirkung. Es entsteht hierdurch keine Pflicht bestimmte Versorgungsarten tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Versorgungsinfrastrukturen zu errichten.
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