Was steht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit
Dies wird hier in Leichter Sprache beschrieben
1. Die Stadt Engen Engen ist zuständig für diese Seite
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: L-BGG
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran. Das ist viel Arbeit
2. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
Pläne sind nicht Barriere-Frei
Manche Dokumente sind nicht Barriere-Frei
Manche Formulare und PDF-Dateien sind nicht Barriere-Frei
Wir haben noch keine Videos in Gebärden-Sprache.
Hinweis: An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite auf eine andere Internet-Seite gehen.
Dann kann es sein:
Der Inhalt ist nicht barrierefrei.
Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.
3. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit wir selbst erstellt und selbst geschrieben.
Das haben wir am 27.06.2022 getan.
Die Erklärung wird jedes Jahr geprüft. Änderungen werden dann eingetragen.
4. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt: Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Stadtverwaltung Engen
Hauptstraße 11
78234 Engen
07733 502-0
rathaus@engen.de
5. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist der Stadt Engen wichtig, dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Bei Problemen können Sie sich melden.
Wir müssen dann innerhalb von 4 Wochen antworten.
Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279-33 60.
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.