Offenlage
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Caravanstellplatz BEMO“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Neuhausen
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Technische- und Umweltausschuss der Stadt Engen (TUA) hat am 29.09.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Caravanstellplatz BEMO“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Engen-Neuhausen beschlossen. Weiter wurde die Planung vorgestellt und gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,8 ha beschränkt sich auf die Flst Nr. 638/1, 640, 644, 645 und 646 und grenzt im Südosten an den Ortsrand von Neuhausen. Im Norden und Osten wird es vom Hepbach und südlich sowie westlich grenzen Grünland- und Streuobst an das Gebiet.
Ziel und Zweck der Planung:
Nach der Bauvoranfrage vom 18.03.2021 möchte der Vorhabenträger seinen bestehenden Betrieb sichern und weitere Abstellplätze für den Winter sowie Wohnmobilstellplätze für kurzfristige Übernachtungen errichten. Zusätzlich, durch die Corona Pandemie, sind viele Wohnwagen und Reisemobile aus dem Winterlager ganzjährig stehen geblieben. Auch der Anstieg und der Boom der Campingbranche wirkt sich positiv auf die Firma aus und viele Stellplatzanfragen aus Engen und der Region sind vorhanden. Das Planungsziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts zur Errichtung eines Caravanstellplatzes mit bis zu ca. 191 Stellplätzen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Geltungsbereich, Planzeichnung, Bauplanrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Eingriffs- Ausgleichsbilanz mit Plan EA1 Biotoptypen Bestand und EA2 Biotoptypen Planung sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
vom 27.10.2022 bis einschließlich 28.11.2022
beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen, I. OG, Im Flur von Montag bis Freitag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags am Mittwoch vom 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
- Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
- Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
- Schutzgut Boden und Fläche
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Klima und Lufthygiene
- Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden in der Eingriffs-Ausgleichsbilanz dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können beim Stadtbauamt Engen, Marktplatz 2, 78234 Engen Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
