Fördermittel
Jugendarbeit
Für besondere Aktionen in der Jugendarbeit stehen den Vereinen auch in diesem Jahr Fördermittel zur Verfügung. Der vom Vereinsforum gebildete Jugendausschuss verteilt in Eigenregie die von der Stadt zur Verfügung gestellten Fördermittel. Gefördert werden Aktivitäten, die über die übliche Jugendarbeit in Form von Gruppenstunden, Proben oder Trainingseinheiten hinausgehen. Mindestens ein Jahr lang muss aktive Jugendarbeit betrieben worden sein, um Fördermittel zu erhalten.
- Jugendleiter- und Jugendgruppenleiterausbildung für Jugendliche ab 15 bis 27 Jahren,
- Freizeiten und internationale Begegnungen (sofern keine Mittel aus dem Topf für Städtepartnerschaften vergeben werden),
- besondere Anschaffungen, die nicht dem typischen Vereinszweck dienen,
- sonstige Aktionen, die über die übliche Jugendarbeit hinausgehen.
Infos zum Verfahren: Die Maßnahme muss abgeschlossen sein.
- Teilnehmerliste (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- ein Kurzbericht über die Maßnahme aus der die Besonderheit der durchgeführten Jugendarbeit hervorgeht
- Aufstellung der Einnahmen, Zuschüsse Dritter und der Ausgaben mit Kopien der Belege.
In begründeten Einzelfällen kann eine höhere Anzahl von Betreuern gefördert werden, als dies die Richtlinien vorsehen.
Die Anträge zur Jugendförderung müssen schriftlich bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres bei der Stadt Engen, Bürgerbüro, Marktplatz 4, 78234 Engen gestellt werden. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen das Bürgerbüro auch telefonisch unter Tel. 07733 502202.
Der Vorstand des Jugendausschusses entscheidet im November über die Verteilung der Fördermittel. Die Auszahlung möglicher Fördermittel wird danach von der Stadt Engen vorgenommen. Die Förderquote richtet sich nach den zur Verfügung gestellten Mitteln und der Anzahl der eingereichten Anträge.